Externer Datenschutzbeauftragter - Datenschutzauditor - Zertifizierter Hinweisgeberbeauftragter

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

  • Zertifizierung und fachliche Qualifikation (Fachkunde) ist bei einem externen Datenschutzbeauftragten vorhanden.
    • Datenschutz-Recht (DSGVO, BDSG, KDG, ..)
    • IT-Sicherheit, Telekommunikation, Technisch-Organisatorische Maßnahmen
    • Organisation, Betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Projekt-Management, Datenschutz-Management-Systeme
  • Kein Schulungsaufwand
  • Interne Ressourcen werden freigehalten. Die Mitarbeiter können sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren.
  • Keine Freistellung für Fortbildungen
  • Permanente Fortbildung zur Aufrechterhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Fachkunde auf Kosten des externen Datenschutzbeauftragten.
  • Die Herangehensweise ist neutral und unvoreingenommen - keine Betriebsblindheit!
  • Der externe Datenschutzbeauftragte hat - im Gegensatz zum internen DSB - keinen besonderen Kündigungsschutz
  • Ein unabhängiger und neutraler DSB hat eine gute Außenwirkung.

Datenschutz-Seminare / Awareness-Schulungen

Mitarbeiter/innen stehen im Fokus von Cyber-Attacken. Ca. 8 von 10 Cyber-Angriffen starten bei den Mitarbeitenden.
Wir sensibilisieren Ihre Mitarbeiter/innen für das Thema Datenschutz und Datensicherheit durch unsere Schulungen und Seminare.

Datenschutz im Personalwesen

Besonders im Personalwesen werden viele personenbezogene Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verarbeitet.

 

Beispiele:

  • Durchführung des Bewerbermanagements / Recruiting
  • Personalverwaltung mit entsprechender Software
  • Zeiterfassung (Arbeitszeiten, Urlaube, Krankheitszeiten etc.)
  • Personaleinsatzplanung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen
  • Fuhrparkverwaltung
  • Nutzung von Cloud-Diensten
  • Archivierung von Personalakten
  • Einsatz externer Dienstleister
  • und vieles mehr

Alle diese Verarbeitungen sind datenschutzrelevant und müssen entsprechend geprüft und dokumentiert werden.


Die Datenschutz-Prinzipien sind zu beachten, wie z.B.:

  • die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
  • die transparente Information
  • Datenminimierung
  • Integrität und Vertraulichkeit
  • Einhaltung von Löschfristen
  • und vieles mehr

In allen Themen unterstützen und beraten wir Ihre Personalabteilung.

Wir beraten Sie gerne zu aktuellen Themen

  • Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Aufbau eines Datenschutz-Management-Systems
  • Sensibilisierung von Mitarbeitern
  • Datenschutzkonforme Homepage / Onlineshop
  • Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten
  • Videoüberwachung, GPS-Tracking etc.
  • DSGVO, BDSG, KDG, DSG-EKD, TDDDG etc.

Zertifizierte Fachkunde

  • Datenschutzbeauftragter GDDcert. EU
  • Datenschutzauditor DSA-TÜV
  • Zertifizierter Hinweisgeberbeauftragter
  • Datenschutzbeauftragter IHK
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter  EU DSGVO
  • Zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter (ITSiBe)
  • Mitglied der GDD - Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.

Kompetente Datenschutz-Beratung in der Region Trier / Luxemburg

Schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Kunden, Patienten, Mandanten, Mitgliedern, Mitarbeitern, Bewerbern etc. durch die professionelle Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Mindern Sie rechtliche Risiken wie Bußgelder und Schadensersatzansprüche.

Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin unter Telefon: +49 6502 6019061 oder über das Kontakt-Formular.