AKTUELLE INFORMATION
Das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist in Kraft getreten und ergänzt nicht nur den Digital Services Act der EU, sondern löst auch das
Telemediengesetz ab und benennt das TTDSG in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) um.
Nahezu jede Homepage / Website ist vom neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) betroffen.
Prüfen und aktualisieren Sie Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung.
Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Besonders im Personalwesen werden viele personenbezogene Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verarbeitet.
Beispiele:
Alle diese Verarbeitungen sind datenschutzrelevant und müssen entsprechend geprüft und dokumentiert werden.
Die Datenschutz-Prinzipien sind zu beachten, wie z.B.:
In allen Themen unterstützen und beraten wir Ihre Personalabteilung.
Mitarbeiter/innen stehen im Fokus von Cyber-Attacken. Ca. 8 von 10 Cyber-Angriffen starten bei den
Mitarbeitenden.
Wir sensibilisieren Ihre Mitarbeiter/innen für das Thema Datenschutz und Datensicherheit durch unsere Schulungen und Seminare.
Schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Kunden, Patienten, Mandanten, Mitgliedern, Mitarbeitern, Bewerbern etc.
durch die professionelle Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Mindern Sie rechtliche Risiken wie
Bußgelder und Schadensersatzansprüche.
Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin unter Telefon: +49 6502 6019061 oder
über das Kontakt-Formular.